4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zörbig
Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zörbig gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat in der Sitzung am 15.07.2026 den Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des FNP der Stadt Zörbig gefasst.
Die 4. Änderung des FNP der Stadt Zörbig wurde mit Verfügung der Genehmigungsbehörde, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Az.: 63-02447-2026-53 am 22.09.2026 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 4. Änderung des FNP der Stadt Zörbig wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 4. Änderung des FNP wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Zörbig wirksam.
Jedermann kann den genehmigten, geänderten FNP, die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung in der Stadt Zörbig, Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig, während der Dienststunden
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gleichzeitig kann der geänderte Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB im Internet unter
Stadt Zörbig – Willkommen – Wirtschaft – Bauen und Stadtentwicklung – rechtskräftige Bauleitplanungen der Stadt Zörbig
und über
das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/stadt-zoerbig/startseite
eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zörbig geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Zörbig, 29.09.2026
gez. Matthias Egert
Bürgermeister