Teilaufhebung B-Plan Nr. 1 - Wohngebiet zwischen Schule und Verkehrshof "An der Lehmgrube"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet zwischen Schule und Verkehrshof „An der Lehmgrube“ (OT Salzfurtkapelle)

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat mit Beschluss vom 27.09.2023 die Aufhebung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet zwischen Schule und Verkehrshof „An der Lehmgrube“ in der Fassung vom August 2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Salzfurtkapelle, Flur 10 folgende Flurstücke: 9/1 und 9/2 sowie die Teilflächen der Flurstücke 9/5, 18/6, 27/2,97/14, 143/14 und des Weiteren das Flurstück 336 in der Gemarkung Salzfurtkapelle, Flur 1.

Abb. 1.1:          Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans

Quelle: Stadt Zörbig, SLG

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Aufhebung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Zörbig, Wohngebiet zwischen Schule und Verkehrshof „An der Lehmgrube“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadt Zörbig, Markt 12 (Auslegungsort: FB Bau- und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, Zimmer 16, 06780 Zörbig), während der Dienststunden

Montag                       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Sofern die Verwaltung aufgrund von Corona Einschränkungen geschlossen sein sollte, bitten wir um eine vorherige Terminabsprache (Tel. 034956 60213 oder 60201).

Darüber hinaus können alle Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:

Stadt Zörbig – Willkommen – Wirtschaft – Bauen und Stadtentwicklung – Rechtskräftige Bauleitplanungen der Stadt Zörbig

und über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/Informationen/gdi_kommunen/main.htm

eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zörbig geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen.

§ 8 Abs. 3 KVG-LSA lautet wie folgt:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Zörbig, 07.11.2023

 

gez. Matthias Egert

Bürgermeister

07.11.2023