1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 »Wilhelmstraße«

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zörbig, Wohngebiet „Wilhelmstraße“ 1. vereinfachte Änderung

(OT Zörbig)

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat mit Beschluss vom 23.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zörbig, Wohngebiet „Wilhelmstraße“ – 1. vereinfachte Änderung, in der Fassung vom Februar 2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsverfahrens bezieht sich nur auf das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet mit den folgenden Flurstücken (siehe Lageplan):

1766, 1767, 1768, 1769, 1770, 1771, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1777, 1778, 1779, 1780, 1781, 1782, 1783, und 1784 der Flur 5 der Gemarkung Zörbig. Er umfasst eine Größe von 1,8 ha.


Planinhalt der 1. Vereinfachten Änderung ist die Streichung einer immissionsschutzrechtlichen textlichen Festsetzung.
Bei der 1. vereinfachten Änderung handelt es sich um eine unselbstständige Planänderung, die nur gemeinsam mit dem rechtskräftigen Ausgangsplan gilt.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zörbig, Wohngebiet „Wilhelmstraße“, - 1. vereinfachte Änderung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Jedermann kann den geänderten Bebauungsplan und die Begründung in der Stadt Zörbig, Markt 12 (Auslegungsort: FB Bau- und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, Zimmer 16, 06780 Zörbig), während der Dienststunden

Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.


Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zutritt zur Stadtverwaltung zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60200 oder 60201, andreas.voss@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) möglich.

Darüber hinaus können alle Unterlagen ab 08.03.2022 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:

Willkommen → Wirtschaft →Bauen und Stadtentwicklung → rechtskräftige Bauleitplanung

eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215   Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zörbig geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zörbig, 08.03.2022

gez. Matthias Egert

Bürgermeister