Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer
Gem. der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Zörbig für das Jahr 2025 vom 27.02.2025 (rückwirkend zum 01.01.2025) wurden die steuersätze (Hebesätze) abgeändert. Die Änderungssatzung finden Sie in der Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen - Satzung".
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrStHsG LSA für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf | 516 v.H. |
1.2 für die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrStHsG LSA benannten Grundstücke (Grundsteuer B - Nichtwohngrundstücke) auf | 822 v.H. |
1.3 für die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrStHsG LSA benannten Grundstücke (Grundsteuer B - Wohngrundstücke) auf | 362 v.H. |