„Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Photovoltaik Salzfurtkapelle“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Photovoltaik Salzfurtkapelle ehemalige Deponie“ im Ortsteil Salzfurtkapelle
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Photovoltaik Salzfurtkapelle ehemalige Deponie“ im Ortsteil Salzfurtkapelle in der Fassung vom Juni 2020, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die unten genannten bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2020 in der Zeit vom
17.08.2020 bis zum 23.09.2020
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Ort: Stadt Zörbig, FB Bau- und Gebäudemanagement, Zimmer 16, Lange
Straße 34, 06780 Zörbig
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine vorherige Terminabsprache ist nötig (Tel. 034956 60200 oder 60201).
Darüber hinaus können alle Unterlagen ab 17.08.2020 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:
Stadtleben→Aktuelles
eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Mai 2020 mit Ermittlung und Abschätzung des Vorkommens von streng geschützten Arten (Brutvogelarten, Zauneidechse, Fledermäuse und Eremit) und artenschutzrechtlicher Bewertung des Vorhabens hinsichtlich des Eintretens von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG, Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
2. Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 12.11.2019 mit Aussagen zum Ausgleichskonzept und zum Schutzgut Boden
3. Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes (obere Immissionsschutzbehörde) vom 18.11.2019 mit Aussagen zum Schutzgut Mensch – Hinweise auf mögliche Blendwirkungen
4. Stellungnahmen des Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 04.11.2019 mit Aussagen zum Schutzgut Boden (Bodenbelastungen durch ehemalige Deponie) und
5. Bürgerstellungnahme vom 27.11.2019 mit Aussagen zum Schutzgut Tiere, zu vorkommenden Arten von Brutvögeln und Zauneidechsen, zum Schutzgut Mensch – Hinweise auf mögliche Blendwirkungen sowie zur Eingriffsregelung und zum Ausgleichskonzept
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zörbig, 07.08.2020
gez. Matthias Egert
Bürgermeister