Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024
Aufforderung an die Personenberechtigten zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch
Werte Personenberechtigte,
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden alle Personenberechtigten aufgefordert, ihr schulpflichtig werdendes Kind/ihre schulpflichtig werdenden Kinder an der in ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten Grundschule anzumelden.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/2024 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes aus amtsärztlicher Sicht den Status der körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Gesundheit des Kindes festgestellt hat, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.
Die Anmeldung erfolgt durch den/die Personenberechtigten, und zwar
am Montag, dem 21.02.2022
zwischen 15:00 und 17:00 Uhr
an der Grundschule Zörbig, Kirchplatz 8 - 9, 06780 Zörbig.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
gez.
Matthias Egert
Bürgermeister
Stadt Zörbig