Abrundungssatzung Nr. 5 der Stadt Zörbig „Am Teich“ im OT Spören
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Abrundungssatzung Nr. 5 „Am Teich“ im OT Spören
Im Ortsteil Spören der Stadt Zörbig besteht die Absicht, die Bebauung am nördlichen Ortsrand entlang der Straße Am Hirtenrain zu ergänzen. Hierfür bedarf es planungsrechtlicher Regelungen. Als Satzungsart wurde eine Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gewählt, weil sie die Einbeziehung einzelner Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Spören ermöglicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei um Flächen, die bereits durch Erholungsgärten genutzt waren und mit Gartenhäusern und Nebengebäuden bebaut sind.
Der Entwurf der Abrundungssatzung Nr. 5 "Am Teich“, bestehend aus der Satzung und der zeichnerischen Darstellung der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung, in der Fassung vom September 2020 liegen gemäß § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.01.2021 bis zum 22.02.2021
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Ort: Stadt Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Zimmer 16, Lange
Straße 34, 06780 Zörbig
Montags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zutritt zur Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60200 oder 60201, andreas.voss@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) möglich.
Darüber hinaus können alle Unterlagen ab 18.01.2021 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:
Stadtleben→Aktuelles
eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Da die Satzung im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Zörbig, 12.01.2021
gez. Matthias Egert
Bürgermeister